Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 01.01.2012)
1. Bestellung / Vertragsabschluss:
Jede Bestellung bedarf der Schriftform. Sie wird in der Regel durch
uns schriftlich bestätigt. Erhalten wir eine Kostenübernahme-
erklärung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung, ebenso bei
Eilaufträgen. Der Vertrag kommt zustande, wenn er beiderseits
unterschrieben wird oder eine verbindliche Bestellung des Käufers
vorliegt, oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis
annimmt bzw. der Kaufpreis vorab entrichtet wurde. Alle
Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
1.1 Bindefrist
an ein abgegebenes Angebot halten wir uns 4 Wochen ab
Abgabedatum gebunden. Erfolgt während dieser Frist kein Auftrag
über die angebotene Ware, erlischt das Angebot ohne weitere
Ankündigung.
2. Lieferung / Gefahrenübergang:
Liefertermine und Lieferfristen sind uns schriftlich mitzuteilen. Sie
gelten als annähernd vereinbart. Bei Lieferverzug ist eine
angemessene Nachfrist zu setzen, welche uns durch schriftliche
Mahnung angezeigt werden muss. Wenn wir bei der Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener
Ereignisse gehindert sind, die wir Trotz den Verhältnissen des
Einzelfalles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten,
insbesondere durch Verzögerungen bei der Anlieferung,
Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, höhere Gewalt,
Arbeitskämpfe und ähnlichem verlängert sich die Lieferfrist im
angemessenen Umfang. Umstände werden von uns unverzüglich
mitgeteilt.
2.1 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser
uneingeschränktes Eigentum. Sie darf weder veräußert, beliehen
oder verpfändet werden. Die Gefahr, trotz Verlustes oder
Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der
Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Preisstellung:
Unsere Preise gelten grundsätzlich incl. Lieferung frei Haus, es sei
denn im Angebot ist etwas anderes vereinbart. Unsere Preise
enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen über gelieferte Ware oder
Reparaturrechnungen sind grundsätzlich nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zu bezahlen. Änderungen des Zahlungsziels oder
Gewährung von Skonti bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware, die aufgrund
von Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben extra für
den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist der Kaufpreis bei
Bestellung der Ware vorab zu entrichten (Vorkasse).
5. Mängel:
Treten Mängel auf, so ist der Verkäufer unbeschadet der Rechte des
Käufers zu einer Nachbesserung des Mangels berechtigt. Eine
Nachbesserung gilt als gescheitert, wenn auch der dritte
Nachbesserungsversuch fehlschlägt.
6. Gewährleistung:
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung
der Ware. Bei Reparaturen während des Gewährleistungszeitraumes
verlängert sich dieser nicht, wenn von uns ein Ersatzgerät bzw.
Ersatzware für den Reparaturzeitraum zur Verfügung gestellt wird.
Wird kein Ersatzgerät bzw. Ersatzware zur Verfügung gestellt, so
verlängert sich die G.-Frist um die Dauer der Reparatur. Bei
Reparaturen außerhalb des Gewährleistungszeitraumes erstreckt
sich eine erneute Gewährleistung nur auf die bei der Reparatur
ausgetauschten Teile, sowie die dafür aufgebrachte Arbeitszeit und
ggf. Anfahrtskosten. Die erneute Gewährleistung wird auf 6 Monate
begrenzt. Reparaturen sind nur durch uns oder durch
uns autorisierte Fachkräfte durchzuführen, anderenfalls erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Dies gilt insbesonders dann, wenn wir
feststellen, dass angebrachte Siegel verletzt sind und somit ein
unautorisierter Eingriff in das Gerät erfolgte. Für durch uns gelieferte
Software übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die
Bestimmungen des Softwareherstellers. Durch das Aufspielen von
uns gelieferter Software verursachte Fehler oder Defekte an der
Hardware oder anderer Software übernehmen wir ebenfalls keine
Gewähr. Keine Garantie oder Gewährleistung bei Batterien und
Beleuchtungsmitteln. Die Gewährleistung auf Akkus ist auf 6 Monate
begrenzt. Nach 6 Monaten erfolgt eine Aufrechnung des Anspruches
nach Restlaufzeit. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei einer
Reklamation eines Akkus nach 6 Monaten 50% und nach 13 Monaten
80% des Kaufpreises vom Kunden zu tragen sind. Dies liegt bei
Akkus daran, dass die Lebensdauer sehr stark vom Lade-bzw.
Entladeverhalten abhängig ist. Darauf hat der Verkäufer keinen
Einfluss. Das Wechseln defekter Akkus wird entsprechend vorher
beschriebenem Muster berechnet. Hierzu zählen neben den
Lohnkosten auch evtl. anfallende Fahrt-bzw.
Transportkosten.
7. Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer
Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss
eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu
vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung
gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände
hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und
ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer
über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige
Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers
begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn
der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen
einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt
wurde. Für die Warenrücknahme gilt. Ziff. 8.
8. Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat
der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen,
Gebrauchsüberlassung und Wertminderung.
Bei Sonderanfertigungen jeglicher Art oder bei Ware, die aufgrund von
Maßen, Stoffen, Stofffarben, Leder und Lederfarben extra für
den Käufer bestellt oder angefertigt wurden, ist eine Rücknahme des
Kaufgegenstandes ausgeschlossen.
9. Reparatur-Kostenvoranschläge und Verbleib (Entsorgung)
defekter Geräte:
Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig, da dadurch
–anders als z.B. im Radio-Fernsehfachhandel- erhebliche
Anfahrtskosten und ein hoher Zeitaufwand verbunden sind. Sie
werden nach Fahrtkosten und Zeitaufwand berechnet.
Werden Geräte, für die von uns ein Kostenvoranschlag erstellt wurde,
nicht längstens 3 Monate nach Erstellung des Kostenvoranschlages
zurück gefordert, so ist es uns freigestellt diese Geräte zu
verschrotten. Es wird von uns zusätzlich zu den Kosten für den
Kostenvoranschlag eine Entsorgungspauschale berechnet.
Bei einer Reparatur ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum
über.
10. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus schuldhafter Verletzung von Nebenpflichten, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Die Haftung auch für grob fahrlässige
Vertragsverletzungen wird auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
11. Datenschutz:
Personenbezogene Daten werden im Rahmen des BDSG verarbeitet.
Mitteilungen für natürliche Personen aufgrund § 26 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes. Bei der Auftragsbearbeitung werden
personenbezogene Daten gespeichert, übermittelt und verarbeitet.
12. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Tönisvorst.
13. Schlussbestimmungen:
Soweit einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam
sind oder werden sollten, wird die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen davon nicht berührt. Eine rechtlich unwirksame
Bestimmung wird durch die jeweils rechtlich gültige Bestimmung
ersetzt.
14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Kempen/Niederrhein, bzw. das
fachliche, sachliche oder ein besonders zuständiges Gericht auf
deutschem Boden.
Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.